„Gleiche Fragen, gleiche Regeln, gleicher Umgang?“ 

Die Corona-Enquete des Deutschen Bundestages im Protokoll-Check 
Validierte FIF-Auswertung: September 2025 bis 30. Juni 2026

Validierungsstand 26. August 2026: Alle im Text verwendeten zentralen Wortwechsel wurden erneut gegen die veröffentlichten Wortprotokolle des Deutschen Bundestages geprüft. Für die Anhörung vom 11. Juni 2026 war zu diesem Zeitpunkt noch kein Wortprotokoll veröffentlicht; sie ist deshalb nicht Bestandteil der Gesprächsstil-Analyse. 

Methodischer Hinweis: Im Folgenden unterscheiden wir zwischen unmittelbar aus den Wortprotokollen belegten Vorgängen und unserer redaktionellen Bewertung dieser Vorgänge. Zitate, Wortentzüge, Unterbrechungen und sonstige Verfahrenshandlungen werden anhand der Protokolle dokumentiert; Begriffe wie „konfrontativ“, „politischer Angriff“ oder „unterschiedliche Eingriffsschwelle“ kennzeichnen unsere redaktionelle Einordnung des dokumentierten Geschehens.

Worum es bei dieser Auswertung geht 

Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ wurde am 10. Juli 2025 vom Deutschen Bundestag eingesetzt und konstituierte sich am 8. September 2025. Ihr gehören 14 Abgeordnete und 14 externe sachverständige Mitglieder an. Vorsitzende ist Franziska Hoppermann (CDU/CSU). 

Der Anspruch einer Aufarbeitung ist hoch. Sie sollte nicht nur erklären, warum politische Entscheidungen damals getroffen wurden, sondern ebenso offen prüfen, ob sie notwendig, wissenschaftlich begründet, rechtmäßig und verhältnismäßig waren und welche Folgen sie für die Bevölkerung hatten. 

Deshalb betrachten wir nicht nur die Antworten, sondern auch die Gesprächsführung. 

Welche Fragen dürfen gestellt werden? 

Welche Fragen werden begrenzt oder nicht zugelassen? 

Wann greift die Sitzungsleitung ein – und wann nicht? 

Wie wird mit besonders kritischen oder konfrontativen Positionen umgegangen? 

Gelten für unterschiedliche politische und wissenschaftliche Positionen vergleichbare Maßstäbe? 

Die folgende Darstellung unterscheidet bewusst zwischen dokumentiertem Vorgang und redaktioneller Bewertung. Gegenbeispiele werden ausdrücklich berücksichtigt. Die vollständigen Wortprotokolle des Deutschen Bundestages sind am Ende verlinkt. 

September bis Dezember 2025: Die ersten Konfliktlinien 

22. September 2025: Höflichkeit als Maßstab 

Bereits im Fachgespräch vom 22. September 2025 macht die Vorsitzende deutlich, dass Gäste ihre Antworten zu Ende führen können sollen. Gegenüber Stefan Homburg fällt dabei der Satz: 

„Herr Homburg, Sie haben nicht das Wort. Tut mir leid.“ 

Im Zusammenhang mit einer Unterbrechung durch die AfD-Abgeordnete Claudia Weiss verweist Hoppermann außerdem darauf, dass es die Höflichkeit gebiete, die eingeladenen Gäste ihre Sätze zu Ende bringen zu lassen. 

Dieser Maßstab ist nachvollziehbar. Für unsere Analyse wird deshalb entscheidend, ob Höflichkeit, Ausredenlassen und Worterteilung in vergleichbaren Situationen gegenüber allen Beteiligten ähnlich konsequent eingefordert werden. 

3. November 2025: Homburg, Eigenverantwortung und Impfpflicht 

In der 6. Sitzung möchte Stefan Homburg im Zusammenhang mit dem Thema Eigenverantwortung die Impfpflicht erörtern. Die Vorsitzende hält das Thema Impfen an diesem Tag nicht für den Beratungsgegenstand. 

„Es ist interessant, dass Sie meine Frage zensieren.“ 

Hoppermann widerspricht: 

„Ich habe Ihre Frage überhaupt nicht zensiert. Ich habe einen Hinweis gegeben.“ 

Als Homburg erklärt, er wolle die Impfpflicht erörtern, antwortet sie: 

„Ja, aber nicht heute.“ 

Homburg begründet seinen Widerspruch damit, dass eine Impfpflicht aus seiner Sicht gerade die äußerste Negierung von Eigenverantwortung sei. Der Vorgang zeigt einen wiederkehrenden Grundkonflikt: Wer bestimmt, wie weit ein Beratungsgegenstand ausgelegt werden darf? 

Wichtig für die Vollständigkeit: Während des Verfahrensstreits wird die Zeit angehalten und anschließend zusätzliche Redezeit angeboten. Dieser Teil spricht gegen die Behauptung, in jeder Situation werde die AfD bei der Zeitverteilung benachteiligt. 

10. November 2025: Ein wichtiges Gegenbeispiel 

Die 8. Sitzung zu Long COVID und Post-Vac zeigt, dass kritische Fragen der AfD beziehungsweise ihrer sachverständigen Mitglieder nicht grundsätzlich unterbunden werden. Kay-Uwe Ziegler und Tom Lausen können ausführlich zu Long COVID, Post-Vac, Impfstatus und diagnostischer Abgrenzung fragen. Bei einem technischen Mikrofonproblem hält Hoppermann ausdrücklich die Zeit an und gibt Lausen danach das Wort zurück. 

Auch Stefan Homburg und Michael Nehls können kritische Positionen vortragen. Gerade dieses Gegenbeispiel ist wichtig, weil es verhindert, aus einzelnen Konflikten eine pauschale Behauptung zu machen. 

1. Dezember 2025: Das Tegnell-Buch und 13 Minuten Sitzungsunterbrechung 

In der 10. Sitzung stellt Tom Lausen ein Buch des früheren schwedischen Staatsepidemiologen Anders Tegnell sichtbar auf. Hoppermann fordert ihn auf, es zu entfernen, und wertet die Präsentation als „politische Werbung“ im Bundestag. Lausen widerspricht und möchte die entsprechende Regelung zunächst nachlesen. 

Die Vorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung für eine Obleuterunde. Das Wortprotokoll dokumentiert: 

„Unterbrechung von 15:09 bis 15:22 Uhr“ 

Der Konflikt um ein sichtbar aufgestelltes Buch führt damit tatsächlich zu einer 13-minütigen Unterbrechung. Ob diese Reaktion angemessen war, kann der Leser anhand des vollständigen Protokolls selbst beurteilen. 

In derselben Sitzung betont Hoppermann erneut ihr Leitbild des „Fachgesprächs“ und die Pflicht, Gäste ausreden zu lassen. Dieser selbst gesetzte Maßstab ist für die späteren Vergleichsfälle von Bedeutung. 

15. Dezember 2025: Lausen, Spahn und unterschiedliche Spielräume 

In der Anhörung zur Beschaffung medizinischen Materials und von Impfstoffen befragt Tom Lausen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgesprochen konfrontativ. Hoppermann fordert Lausen unter anderem auf, Spahn einen Satz zu Ende sprechen zu lassen. Als Lausen die Frage eines Amnestie-Gesetzes anspricht, verweist die Vorsitzende später auf den festgelegten Beratungsgegenstand Beschaffung. 

Dasselbe Protokoll enthält jedoch Vergleichssituationen mit anderen Fraktionen. 

SPD: Daniel Rinkert 

Daniel Rinkert (SPD) beginnt einen Beitrag mit einem politischen Angriff auf die AfD und wirft ihr unter anderem mangelndes Interesse an Aufklärung und eine auf mediale Verwertung ausgerichtete Vorgehensweise vor. Erst anschließend kehrt er selbst zum Sachthema Beschaffung zurück. 

Eine vergleichbare Aufforderung Hoppermanns, zum Beratungsgegenstand zurückzukehren, ist während dieser politischen Attacke nicht dokumentiert. Das ist deshalb bemerkenswert, weil thematische Grenzen gegenüber AfD-Vertretern an anderen Stellen sehr konsequent eingefordert werden. 

Bündnis 90/Die Grünen: Paula Piechotta 

Paula Piechotta befragt Jens Spahn ebenfalls ausgesprochen konfrontativ. Sie vergleicht eine Haltung Spahns mit „L’État c’est moi“, unterbricht ihn und erklärt seine Darstellung für nicht vollständig. Danach trägt sie selbst ausführlich Kritik an Beschaffung, juristischen Fehlern, externen Dienstleistern und Qualitätskontrollen vor. 

Eine vergleichbare Höflichkeitsermahnung ist in dieser Passage nicht dokumentiert. Nicht Piechottas scharfe Befragung ist das Problem – gerade eine Aufarbeitung muss scharfe Fragen aushalten. Die Frage lautet vielmehr, ob derselbe Spielraum allen Fragestellern zugestanden wird. 

CDU/CSU: Mechthilde Wittmann – ein schwächeres, aber dokumentiertes Vergleichsbeispiel 

Im Fachgespräch vom 22. September bietet Hoppermann Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) am Ende einer Runde von sich aus noch eine kurze Nachfrage an. Dieses Entgegenkommen ist für sich genommen völlig unproblematisch. Es zeigt jedoch einen unkomplizierten und flexiblen Ton, der im Vergleich mit den formelleren Konflikten um Worterteilung bei AfD-Vertretern auffällt. 

Wir führen diesen Vorgang ausdrücklich nicht als Beweis einer Bevorzugung an, sondern als Beispiel für unterschiedliche Formen der Sitzungsleitung. 

Januar bis Juni 2026: Die Konflikte werden deutlicher 

29. Januar 2026: „Dann schalte ich Ihnen jetzt das Mikrofon ab“ 

Der deutlichste Konflikt des untersuchten Zeitraums findet sich in der 14. Sitzung zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative / Rolle der Opposition“. 

Tom Lausen trägt Äußerungen aus der Corona-Zeit zum Umgang mit Ungeimpften und Kritikern vor. Hoppermann hält diese Ausführungen nicht für vom Beratungsgegenstand gedeckt und unterbricht ihn mehrfach. 

„Ich stelle Ihnen jetzt wirklich gleich das Mikrofon ab.“ 

Kurz darauf: 

„Gut, dann schalte ich Ihnen jetzt das Mikrofon ab.“ 

Lausen versucht anschließend, eine Frage an Hans-Georg Maaßen zu richten. Die Vorsitzende lässt die Frage nicht zur Beratung zu. Im vollständigen Wortwechsel wird auch eine Antwort auf diese Frage nicht zugelassen. 

Der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler widerspricht der engen Auslegung des Begriffs „Rolle der Opposition“ und verweist auch auf außerparlamentarische Opposition. 

Dokumentiert sind damit nicht nur eine Ermahnung, sondern eine angekündigte und erklärte Mikrofonabschaltung sowie die Nichtzulassung einer Frage. Dieser Eingriff hebt sich deutlich von den übrigen untersuchten Gesprächssituationen ab. 

26. Februar 2026: Ein Streit, den wir nicht als Benachteiligungsbeleg verwenden 

Nach einer längeren Antwort des früheren Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow entsteht Streit um 45 Sekunden Redezeit. Gegenüber Lausen fällt der Satz: 

„Nein, stopp, jetzt habe ich das Wort.“ 

Bei erneuter Prüfung zeigt sich jedoch, dass Hoppermann ihre Zeitentscheidung mit einer überlangen Antwort begründet und ausdrücklich auf ein vergleichbares Vorgehen bei der Unionsfraktion verweist. Deshalb verwenden wir diese Zeitentscheidung nicht als Beleg einer Sonderbehandlung der AfD. 

Unmittelbar danach beginnt Daniel Rinkert (SPD) seinen Beitrag mit einer politischen Spitze darüber, wer seine Zeit zum Beschweren nutze und wer Aufklärung betreibe. Eine entsprechende Ermahnung ist in dieser Passage nicht dokumentiert. 

19. März 2026: Sehr weitgehende Kritik darf vorgetragen werden 

Die Sitzung zur Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Impfstrategie und Forschung ist ein wichtiges Gegenbeispiel. Der Toxikologe Helmut Sterz vertritt eine ausgesprochen kritische Position zu mRNA-Impfstoffen und fordert ein Moratorium. Sein Eingangsstatement kann er vortragen. Tom Lausen kann Lothar Wieler ausführlich zu Modellierungen, Datengrundlagen und politischen Folgen befragen. 

Die Sitzung zeigt damit, dass auch grundsätzlich kritische Positionen ausführlich Raum erhalten können. 

Gleichzeitig nutzt Karl Lauterbach später eine Antwort, um Lausen unmittelbar scharf zu widersprechen: 

„Sie können hier nicht die Leute maßregeln … Das gilt in erster Linie mal für Sie.“ 

Eine Intervention Hoppermanns gegen diese persönliche Erwiderung ist in der betreffenden Passage nicht dokumentiert. Auch hier ist nicht der scharfe Widerspruch selbst das Problem, sondern die Frage nach den vergleichbaren Eingriffsschwellen. 

23. April 2026: Stephan Kohn, Axel Müller und Stefan Homburg 

Der CDU/CSU-Abgeordnete Axel Müller geht in seiner Befragung Stephan Kohns auf dessen persönliche Lebensgeschichte ein. Kay-Uwe Ziegler beantragt zur Geschäftsordnung, zum Sachgegenstand zurückzukehren. Hoppermann greift den Einwand auf und gibt Müller noch 33 Sekunden für eine neue Frage. 

Müller knüpft dennoch erneut an Kohns persönliche Erfahrungen an. Homburg kommentiert: 

„Er macht einfach weiter.“ 

Hoppermann reagiert unmittelbar: 

„Herr Homburg, Sie haben nicht das Wort.“ 

Kohn selbst erklärt anschließend, er empfinde Müllers Frage als Versuch, seine Kompetenz oder Autorität infrage zu stellen. 

Die Vorsitzende hatte Müller also zuvor tatsächlich ermahnt. Bemerkenswert bleibt aber, dass die unmittelbar folgende deutliche Intervention gegen Homburgs kurze Zwischenbemerkung erfolgt, nachdem Müller erneut an die persönliche Ebene angeknüpft hatte. 

23. April 2026: „Sie sollten sich schämen“ 

In derselben Sitzung erwidert Jens Peick (SPD) auf einen AfD-Beitrag. In seiner Erwiderung auf Kay-Uwe Ziegler fordert Peick die AfD unter anderem auf, sich zu schämen, spricht von Verschwörungstheorien und erklärt sinngemäß, dass eine demokratische Wahl allein jemanden noch nicht zum Demokraten mache. Eine vergleichbare Höflichkeits- oder Sachlichkeitsermahnung der Vorsitzenden ist in dieser Passage nicht dokumentiert. 

Gerade im Vergleich mit dem wiederholt betonten Leitbild eines sachlichen und höflichen Fachgesprächs ist diese unterschiedliche Reaktion für unsere Auswertung relevant. 

7. Mai 2026: Kommunikation und abweichende Meinungen 

Die 22. Sitzung behandelt „Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze“. Die Gesundheitskommunikationsforscherin Doreen Reifegerste weist darauf hin, dass abwertende Bewertungen abweichender Meinungen Widerstand provozieren können und dass auch Furchtappelle zu Widerstand oder Informationsvermeidung führen können. 

Dieser Befund ist für die Aufarbeitung selbst interessant: Eine Kommission, die den Umgang mit abweichenden Meinungen während Corona untersucht, sollte sich auch daran messen lassen, wie sie heute mit abweichenden Auffassungen umgeht. 

Was zeigen die Wortprotokolle insgesamt? 

Die Wortprotokolle von September 2025 bis Ende Juni 2026 zeichnen kein einfaches Schwarz-Weiß-Bild. Es gibt Sitzungen, in denen AfD-Vertreter und von ihr benannte sachverständige Mitglieder sehr weitgehende Kritik ausführlich vortragen können. 

Gleichzeitig dokumentieren die Protokolle wiederkehrende und teilweise sehr scharfe Konflikte gerade mit Stefan Homburg und Tom Lausen über Themenbegrenzung, Worterteilung, Gesprächsführung und den Charakter eines „Fachgesprächs“. Der 29. Januar 2026 erreicht mit der Mikrofonabschaltung und Nichtzulassung einer Frage eine besondere Intensität. 

Daneben finden sich konkrete Vergleichssituationen, in denen Vertreter anderer Fraktionen ausgesprochen politische, persönliche oder konfrontative Beiträge vortragen, ohne dass eine vergleichbare Intervention der Vorsitzenden dokumentiert ist. 

Nach unserer Auswertung lassen diese dokumentierten Vergleichssituationen unterschiedliche Eingriffsschwellen erkennen. 

Die entscheidende Frage ist nicht, ob scharf gefragt werden darf 

Gerade bei der Aufarbeitung politischer Entscheidungen, die tief in das Leben der Bevölkerung eingegriffen haben, müssen unangenehme und konfrontative Fragen möglich sein. 

Welche Maßnahmen waren tatsächlich erforderlich? 

Welche wissenschaftliche Evidenz lag zu welchem Zeitpunkt vor? 

Welche Entscheidungen erwiesen sich als falsch oder unverhältnismäßig? 

Welche Folgen hatten sie für Kinder, Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Patienten? 

Wer trug politische und institutionelle Verantwortung? 

Welche Fehler dürfen sich nicht wiederholen? 

Entscheidend ist vielmehr, ob dieser Spielraum allen Beteiligten gleichermaßen zugestanden wird. 

Wer sitzt eigentlich als Sachverständiger in der Enquete? 

Die Kommission besteht aus 14 Abgeordneten und 14 externen sachverständigen Mitgliedern. Die Sachverständigen sollen grundsätzlich im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, erfolgt die Benennung nach dem für die Kommission festgelegten Fraktionsschlüssel: fünf durch CDU/CSU, jeweils drei durch AfD und SPD, zwei durch Bündnis 90/Die Grünen und einer durch Die Linke. Daneben werden zu einzelnen Anhörungen weitere Sachverständige und frühere Entscheidungsträger eingeladen. 

Eine pauschale Gegenüberstellung „Fachleute auf der einen, Parteisoldaten auf der anderen Seite“ wäre sachlich nicht haltbar. Alle Fraktionen haben fachlich qualifizierte Personen benannt. Interessanter ist die Frage nach institutionellem Hintergrund, politischer Verbindung und wirtschaftlicher Stellung. 

Dabei gilt derselbe Maßstab für alle: Eine Tätigkeit bei einer staatlichen Universität oder Behörde bedeutet keine finanzielle Abhängigkeit von einer Partei. Ebenso macht eine Parteimitgliedschaft einen Sachverständigen nicht automatisch fachlich abhängig. Aber diese Verbindungen sind für die Transparenz einer Aufarbeitung relevant. 

Wie unabhängig sind die Sachverständigen von den staatlichen Strukturen? 

Für diese Gegenüberstellung verwenden wir „Unabhängigkeit“ in einem eng begrenzten Sinn: Gemeint ist die institutionelle und wirtschaftliche Distanz zu staatlichen Strukturen. Ein Beamter, Behördenleiter oder Beschäftigter einer öffentlichen Institution erhält seine regelmäßigen Bezüge aus einem öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis. Ein Selbständiger ohne staatliches Dienstverhältnis steht institutionell weiter außerhalb dieser Strukturen. Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass der eine fachlich weniger objektiv oder der andere automatisch glaubwürdiger ist. Für eine Kommission, die staatliches Handeln aufarbeitet, ist dieser Unterschied aber transparent zu machen. 

Die Tabelle unterscheidet deshalb zwischen laufender staatlicher bzw. öffentlich finanzierter Beschäftigung, politischer Funktion, Selbständigkeit und Ruhestand. Wo die genaue persönliche Einkommenssituation nicht öffentlich belegt ist, wird sie nicht vermutet. Ebenso wird eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht mit einer Bezahlung durch die benennende Partei gleichgesetzt. 

Benannt von / Zeitraum
Person
Beruflicher Status / regelmäßige Bezüge
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle Einbindung
Einordnung für die Enquete
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · seit 2025
PersonProf. Dr. med. Stefan Kluge
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeDirektor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Regelmäßige Bezüge aus seiner Beschäftigung am UKE; konkrete persönliche Bezüge sind nicht öffentlich ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungGeringere institutionelle Distanz zum öffentlich getragenen Gesundheits- und Hochschulsystem als bei einem Selbständigen ohne staatliches Beschäftigungsverhältnis.
Einordnung für die EnqueteFachlich hoch qualifizierter Intensivmediziner; zugleich beruflich in einem öffentlichen Universitätsklinikum verankert.
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · seit 2025
PersonCarolin Kubbe
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeDirektorin der Carl-von-Weinberg-Schule Frankfurt. Die Bundestagsbiografie dokumentiert zuvor u. a. Oberstudienrätin und Abordnungen an das Hessische Kultusministerium. Regelmäßige Bezüge aus dem öffentlichen Schuldienst.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungAls Schulleiterin im öffentlichen Schuldienst institutionell eng an staatliche Bildungsstrukturen gebunden.
Einordnung für die EnqueteFür die Bewertung schulischer Corona-Folgen ist ihre praktische Erfahrung wertvoll; ihre berufliche Perspektive stammt aus dem staatlichen Schulsystem.
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · 2025, später ausgeschieden
PersonJanet Steinbach-Putz
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeSeit 2016 Beigeordnete des Landkreises Meißen für Soziales einschließlich Finanzen; zu ihrem Geschäftsbereich gehören u. a. Gesundheitsamt, Jugendamt und Jobcenter. Regelmäßige kommunale Amts-/Dienstbezüge aus öffentlichen Mitteln.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungAktive institutionelle Einbindung in die kommunale Verwaltung und das öffentliche Gesundheitswesen.
Einordnung für die EnqueteGerade wegen der Zuständigkeit für das Gesundheitsamt besitzt sie Verwaltungserfahrung aus einer Struktur, deren Pandemiehandeln mitbetrachtet wird.
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · aktuell 2026
PersonChristian Herrgott
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeSeit 9. Februar 2024 Landrat des Saale-Orla-Kreises; im März 2024 in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Als Landrat erhält er öffentliche Amts-/Dienstbezüge.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungSehr hohe institutionelle Nähe: kommunaler Wahlbeamter und Leiter einer Kreisverwaltung; zudem CDU-Politiker.
Einordnung für die EnqueteAktuell als Sachverständiger auf der Bundestagsseite geführt. Seine Perspektive ist die eines aktiven staatlichen Verwaltungsleiters und Politikers.
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · seit 2025
PersonProf. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt
Beruflicher Status / regelmäßige BezügePräsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum; weitere Funktionen/Mandate sind öffentlich dokumentiert. Konkrete persönliche Gesamteinkünfte sind nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungInstitutionell in öffentlich mitfinanzierter Wissenschaft und staatlicher Hochschule verankert; zugleich keine staatliche Behörde.
Einordnung für die EnqueteHohe wissenschaftliche Expertise, aber keine institutionelle Distanz wie bei einem ausschließlich privatwirtschaftlich Selbständigen.
Benannt von / ZeitraumCDU/CSU · seit 2025
PersonProf. Dr. Dipl.-Phys. Christian Weidner
Beruflicher Status / regelmäßige BezügePräsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Regelmäßige Bezüge aus einer bayerischen Landesbehörde; konkrete persönliche Bezüge sind nicht veröffentlicht.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungAktive institutionelle Einbindung in staatliche Strukturen und zum öffentlichen Gesundheitswesen.
Einordnung für die EnqueteLeitet eine staatliche Gesundheitsbehörde. Diese institutionelle Rolle ist für eine Aufarbeitung staatlicher Pandemiestrukturen besonders transparent zu machen.
Benannt von / ZeitraumAfD · seit 2025
PersonProf. Dr. Stefan Homburg
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeEmeritierter Professor für Öffentliche Finanzen; bis 2021 Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover. Aktuelle persönliche Einkommensquellen werden vom Bundestag nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungKein aktuelles staatliches Dienst- oder Behördenleitungsverhältnis in der Bundestagsbiografie ausgewiesen; als Emeritus jedoch biografisch aus dem öffentlichen Hochschulsystem.
Einordnung für die EnqueteKein aktuelles staatliches Dienst- oder Behördenleitungsverhältnis im Bundestagsprofil ausgewiesen; vollständige private Einkommensverhältnisse sind nicht öffentlich bekannt.
Benannt von / ZeitraumAfD · seit 2025
PersonTom Lausen
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeProgrammierer, Datenanalyst und Publizist; beruflicher Hintergrund in IT-Beratung/unternehmerischer Tätigkeit. Seine Corona-Datenanalysen bezeichnet die Bundestagsbiografie seit 2020 als ehrenamtlich. Keine staatliche Anstellung ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungIm Bundestagsprofil ist kein staatliches Dienst-, Beamten- oder Behördenverhältnis ausgewiesen. Daraus folgt keine Aussage über sonstige Auftraggeber oder Einkünfte.
Einordnung für die EnqueteDamit strukturell unabhängiger von einem staatlichen Arbeitgeber als aktive Beamte oder Behördenleiter. Das bedeutet nicht automatisch größere fachliche Objektivität.
Benannt von / ZeitraumAfD · 2025, später ausgeschieden
PersonDr. med. Michael Nehls
Beruflicher Status / regelmäßige BezügePrivatdozent, Medizinwissenschaftler, Molekulargenetiker und Autor. Die Bundestagsangaben weisen keine laufende staatliche Beschäftigung und keine vollständige aktuelle Einkommensstruktur aus.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungNach den geprüften Bundestagsangaben keine aktive staatliche Behörden- oder Dienstfunktion ausgewiesen.
Einordnung für die EnqueteAus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle Einbindung erscheint größer als bei aktiven Behördenleitern; mangels vollständiger Einkommensangaben keine weitergehende Aussage.
Benannt von / ZeitraumAfD · seit Januar 2026
PersonDr. jur. Beate Sibylle Pfeil
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeSeit 2017 selbständige wissenschaftliche Beratung in Menschenrechten/Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten. Frühere Sachverständigentätigkeiten u. a. für den Europarat; konkrete Auftraggeber- und Einkommensstruktur nicht vollständig veröffentlicht.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungSelbständig; im Bundestagsprofil ist kein staatliches Dienst- oder Behördenverhältnis ausgewiesen. Daraus folgt keine Aussage über sonstige Auftraggeber oder Einkünfte.
Einordnung für die EnqueteWie bei Lausen besteht keine ausgewiesene laufende staatliche Beschäftigung. Selbständigkeit allein beweist jedoch keine vollständige wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Benannt von / ZeitraumSPD · seit 2025
PersonProf. Dr. Andrea Kießling
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeProfessorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Regelmäßige Bezüge aus einer öffentlichen Universität; konkreter beamten-/arbeitsrechtlicher Status und individuelle Bezüge werden im Bundestagsprofil nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungInstitutionell im staatlichen Hochschulsystem verankert, aber keine Behördenleiterin.
Einordnung für die EnqueteWissenschaftliche Expertise im Gesundheitsrecht; regelmäßige berufliche Einbindung in eine öffentliche Universität.
Benannt von / ZeitraumSPD · seit 2025
PersonIsabel Rothe
Beruflicher Status / regelmäßige BezügePräsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), einer Bundesbehörde. Regelmäßige Bezüge aus dem öffentlichen Bundesdienst.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungAktive institutionelle Einbindung in staatliche Strukturen als Leiterin einer Bundesbehörde.
Einordnung für die EnqueteIhre Behördenperspektive ist fachlich relevant; zugleich stammt sie unmittelbar aus einer staatlichen Institution.
Benannt von / ZeitraumSPD · seit 2025
PersonMichael Müller
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeEhemaliger Regierender Bürgermeister von Berlin und ehemaliger SPD-Bundestagsabgeordneter. Das Enquete-Profil weist für 2025/26 keine aktuelle Haupteinkommensquelle aus; frühere Amts- und Abgeordnetenbezüge stammen aus öffentlichen Mitteln.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungAktuell nicht aufgrund eines im Profil ausgewiesenen Staatsamtes einzuordnen; politisch-institutionell aber sehr geringe Distanz zur damaligen Entscheidungsebene.
Einordnung für die EnqueteWährend der Pandemie selbst Regierender Bürgermeister und damit politischer Entscheidungsträger. Für die Aufarbeitung ist diese frühere Verantwortung wichtiger als eine nicht belegte aktuelle Einkommensquelle.
Benannt von / ZeitraumBündnis 90/Die Grünen · bei Konstituierung 2025
PersonProf. Dr. Armin Nassehi
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeBei der Konstituierung Inhaber des Lehrstuhls I für Soziologie an der LMU München. Regelmäßige Bezüge aus einer staatlichen Universität; konkrete individuelle Bezüge nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungInstitutionell im staatlichen Hochschulsystem verankert.
Einordnung für die EnqueteWar bei der Konstituierung als grüner Sachverständiger benannt; gehört der aktuellen 14er-Liste des Bundestages nicht mehr an.
Benannt von / ZeitraumBündnis 90/Die Grünen · aktuell 2026
PersonProf. Dr. Sina Fontana
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeProfessorin für Öffentliches Recht und Krisenresilienz an der Universität Augsburg. Regelmäßige Bezüge aus einer staatlichen Universität; konkrete individuelle Bezüge nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungInstitutionell im staatlichen Hochschulsystem verankert, aber keine Behördenleiterin.
Einordnung für die EnqueteJuristische Expertise; ihre berufliche Basis liegt in einer öffentlichen Universität.
Benannt von / ZeitraumBündnis 90/Die Grünen · aktuell 2026
PersonProf. Dr. med. Dipl.-Math. Bernd Salzberger
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeInfektiologe; laut Bundestagsbiografie seit 1. Oktober 2024 im Ruhestand. Konkrete Ruhestandsbezüge und sonstige aktuelle Einkünfte sind nicht veröffentlicht.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungSeit 1. Oktober 2024 im Ruhestand; seine berufliche Biografie ist stark im öffentlichen Universitäts- und Gesundheitssystem verankert.
Einordnung für die EnqueteDie frühere Formulierung eines laufenden Klinikgehalts wäre falsch; korrekt ist: Ruhestand seit 1.10.2024.
Benannt von / ZeitraumDie Linke · seit 2025
PersonProf. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock
Beruflicher Status / regelmäßige BezügeEhemaliger Leiter der Forschungsgruppe Public Health am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und bis 2024 Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Aktuelle persönliche Haupteinkünfte sind im Bundestagsprofil nicht ausgewiesen.
Aus öffentlich ausgewiesenen Funktionen ableitbare institutionelle EinbindungKeine aktuelle staatliche Behördenfunktion ausgewiesen; lange berufliche Verankerung in Wissenschaft und Wohlfahrtsverbandsstrukturen.
Einordnung für die EnqueteNicht sinnvoll als staatlich abhängig zu klassifizieren, solange aktuelle Einkommensquellen nicht belegt sind.

Der Vergleich zeigt unterschiedliche Grade institutioneller Distanz. Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen aktiven Leitern staatlicher Behörden oder Beschäftigten öffentlicher Institutionen einerseits und selbständig tätigen Sachverständigen ohne ausgewiesenes staatliches Dienstverhältnis andererseits. Tom Lausen und Beate Sibylle Pfeil weisen nach den Bundestagsbiografien eine größere institutionelle Distanz zu einem staatlichen Arbeitgeber auf als etwa die Präsidenten einer Bundes- oder Landesbehörde. Das ist ein Transparenzmerkmal – kein Beweis dafür, wer inhaltlich recht hat. 

Das beweist weder die Unabhängigkeit der einen noch die Abhängigkeit der anderen. Es zeigt aber unterschiedliche institutionelle Ausgangslagen, die der Leser kennen sollte. 

Institutionelle Nähe ist nicht dasselbe wie Parteibezahlung 

Ein Präsident einer Bundesbehörde erhält sein Gehalt aus dem Bundeshaushalt und nicht von der SPD. Eine Schulleiterin wird aus dem öffentlichen Schuldienst bezahlt und nicht von der CDU. Eine Professorin an einer staatlichen Universität erhält ihre Bezüge aus dem öffentlichen Hochschulsystem und nicht von den Grünen. 

Trotzdem ist institutionelle Nähe bei einer Aufarbeitung relevant. Wer eine staatliche Institution leitet, die selbst Teil der Krisenbewältigung war, bringt eine andere Perspektive mit als ein externer Datenanalyst oder ein selbständiger Jurist. Diese Perspektive kann wertvoll sein – sie sollte aber transparent gemacht werden. 

Wer beurteilt eigentlich wen? 

Noch deutlicher wird das Spannungsfeld bei den zu einzelnen Anhörungen eingeladenen Personen. In den Anhörungen treten frühere politische Entscheidungsträger und Vertreter zentraler Institutionen auf, darunter ehemalige Gesundheitsminister, ein ehemaliger RKI-Präsident, ehemalige Ministerpräsidenten und andere Behördenvertreter. 

Diese Personen müssen gehört werden. Sie besitzen Wissen aus erster Hand. Aber Anhören und unabhängige Begutachtung sind nicht dasselbe. 

War die Person selbst an den aufzuarbeitenden Entscheidungen beteiligt? 

Leitete sie eine Institution, deren Handeln heute bewertet wird? 

Erklärt sie heute Entscheidungen, die sie damals selbst mitgetragen oder vertreten hat? 

Stehen daneben genügend externe Fachleute, die diese Entscheidungen von außerhalb der damaligen Entscheidungsstrukturen überprüfen? 

Am 26. Februar 2026 fasste der Bundestag die Anhörung zum föderalen Krisenmanagement selbst so zusammen, dass die deutliche Mehrzahl der geladenen Sachverständigen die Maßnahmen angesichts des damaligen Wissensstandes für angemessen hielt. Einzig der von der AfD geladene Medizinrechtler Carlos A. Gebauer widersprach dieser Gesamtbewertung grundsätzlich. 

Am 19. März 2026 wurden unter anderem der frühere RKI-Präsident Lothar Wieler, der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der von der AfD geladene Toxikologe Helmut Sterz gehört. Damit standen sich nicht Fachleute und Nichtfachleute gegenüber, sondern unterschiedliche Formen von Expertise und unterschiedliche institutionelle Perspektiven. 

Aufarbeitung – oder Bestätigung früherer Entscheidungen? 

Aus den untersuchten Protokollen allein lässt sich keine Absicht einer „Reinwaschung“ oder Vertuschung beweisen. Eine solche Absicht wäre eine weitergehende Tatsachenbehauptung. 

Die Struktur und die dokumentierten Gesprächssituationen rechtfertigen jedoch kritische Fragen an die Ergebnisoffenheit: 

Werden die damaligen Entscheidungen wirklich grundsätzlich überprüft – oder überwiegend aus damaliger Sicht erklärt? 

Wer stellt ehemaligen Entscheidungsträgern die unangenehmen Anschlussfragen? 

Welche Antworten werden kritisch hinterfragt? 

Welche Widersprüche werden aufgegriffen – und welche nicht? 

Bekommen Sachverständige, die Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit oder wissenschaftliche Grundlagen grundsätzlich infrage stellen, denselben Gesprächsspielraum wie institutionell etablierte Positionen? 

Kann eine Aufarbeitung vollständig überzeugen, wenn Personen und Vertreter von Institutionen, deren damaliges Handeln Gegenstand der Aufarbeitung ist, zugleich an dessen heutiger Bewertung beteiligt sind? 

Diese Fragen sollen nicht für den Leser beantwortet werden. Sie sollen anhand der Originalprotokolle überprüfbar sein. 

Was erfährt die Öffentlichkeit? 

Die öffentlichen Sitzungen werden vom Deutschen Bundestag übertragen und in seiner Mediathek bereitgestellt; Wortprotokolle werden veröffentlicht. Die Primärquellen sind damit grundsätzlich zugänglich. 

Zugänglichkeit bedeutet jedoch nicht automatisch öffentliche Wahrnehmung. Nur wenige Bürger verfolgen mehrstündige Sitzungen oder lesen umfangreiche Protokolle. Ob und wie ausführlich ARD, ZDF, Deutschlandradio und andere Medien einzelne Vorgänge aufgegriffen haben, wäre eine eigene Medienanalyse und ist nicht Gegenstand dieser Auswertung. 

Hinweis an unsere Leser 

Die hier dargestellten Beispiele erheben bewusst keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir haben besonders aussagekräftige Situationen ausgewählt und ebenso Gegenbeispiele genannt. 

Wir halten den mündigen Bürger für in der Lage, die vollständigen Wortprotokolle selbst zu lesen, die dargestellten Situationen im Zusammenhang zu prüfen und weitere Gesprächssituationen miteinander zu vergleichen. 

Achten Sie darauf, wann die Vorsitzende eingreift – und wann nicht. 

Achten Sie darauf, wer ehemalige Entscheidungsträger kritisch befragt und wie diese Fragen beantwortet werden. 

Achten Sie darauf, welche Sachverständigen selbst Teil der damaligen politischen oder institutionellen Strukturen waren und welche von außen auf diese Strukturen blicken. 

Ist das die ergebnisoffene Aufarbeitung, die Sie nach den Erfahrungen der Corona-Jahre erwarten? 

FIF-Fazit 

Die Wortprotokolle von September 2025 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 zeigen sowohl ausführlich zugelassene kritische Befragungen als auch wiederkehrende, teilweise sehr scharfe Konflikte gerade mit Stefan Homburg und Tom Lausen. 

Der deutlichste Vorgang ist der 29. Januar 2026: Die Vorsitzende kündigt gegenüber Lausen die Abschaltung seines Mikrofons an, erklärt anschließend, es abzuschalten, und lässt eine anschließende Frage nicht zur Beratung zu. 

Daneben dokumentieren die Protokolle Vergleichssituationen, in denen Vertreter anderer Fraktionen politisch, persönlich oder konfrontativ argumentieren, ohne dass eine vergleichbare Intervention dokumentiert ist. Daraus lassen sich in konkreten Situationen unterschiedliche Eingriffsschwellen erkennen. 

Die Untersuchung der sachverständigen Mitglieder zeigt zugleich keine simple Trennung zwischen „Fachleuten“ und „Parteisoldaten“. Sie zeigt jedoch unterschiedliche institutionelle Hintergründe: mehrere von anderen Fraktionen benannte Mitglieder arbeiten in öffentlichen Institutionen oder haben selbst politische Verantwortung getragen; bei den von der AfD benannten Homburg, Lausen, Nehls und Pfeil ist in den geprüften Bundestagsbiografien keine aktuelle Beschäftigung durch die AfD und keine damalige Leitungsfunktion in einer zentralen Corona-Entscheidungsinstitution ausgewiesen. 

Das ist kein Beweis für persönliche Befangenheit oder Unabhängigkeit. Es ist aber ein Transparenzfaktor, den eine Aufarbeitung nicht ausblenden sollte. 

Aufarbeitung braucht Widerspruch – und sie braucht nachvollziehbar gleiche Maßstäbe. 

Quellen und Validierung 

Deutscher Bundestag – Enquete-Kommission „Corona“, Hauptseite und Mitglieder: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01 

Deutscher Bundestag – Protokolle der Enquete-Kommission: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/protokolle 

Deutscher Bundestag – Konstituierung am 8. September 2025 / Zusammensetzung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024 

4. Sitzung, 22. September 2025: https://www.bundestag.de/resource/blob/1116916/2025_09_22_4-Sitzung_oeff-Fachgespraech.pdf 

6. Sitzung, 3. November 2025: https://www.bundestag.de/resource/blob/1127886/2025_11_03_6-Sitzung.pdf 

8. Sitzung, 10. November 2025: https://www.bundestag.de/resource/blob/1135554/2025-11-10_8-Sitzung.pdf 

10. Sitzung, 1. Dezember 2025: https://www.bundestag.de/resource/blob/1146200/2025-12-01_10-Sitzung.pdf 

12. Sitzung, 15. Dezember 2025: https://www.bundestag.de/resource/blob/1146214/2025-12-15_12-Sitzung.pdf 

14. Sitzung, 29. Januar 2026: https://www.bundestag.de/resource/blob/1161152/2026-01-29_14-Sitzung.pdf 

16. Sitzung, 26. Februar 2026: https://www.bundestag.de/resource/blob/1166876/2026-02-26_16-Sitzung.pdf 

18. Sitzung, 19. März 2026: https://www.bundestag.de/resource/blob/1173762/2026-03-19_18-Sitzung.pdf 

20. Sitzung, 23. April 2026: https://www.bundestag.de/resource/blob/1182690/2026-04-23_20-Sitzung.pdf 

22. Sitzung, 7. Mai 2026 – Protokollübersicht: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/protokolle 

Bundestag – Sachverständigenentschädigung bei Ausschussanhörungen: https://www.bundestag.de/resource/blob/1098342/Richtlinie_Sachverstaendigenentschaedigung.pdf 

Bundestag – Tom Lausen, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107006-1107006 

Bundestag – Isabel Rothe, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107016-1107016 

Bundestag – Andrea Kießling, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107002-1107002 

Bundestag – Michael Müller, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107018-1107018 

Bundestag – Christian Weidner, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107010-1107010 

Bundestag – Stefan Kluge, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1106996-1106996 

Bundestag – Carolin Kubbe, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1106998-1106998 

Bundestag – Janet Steinbach-Putz, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete-corona/1107014-1107014 

Bundestag – Rolf Rosenbrock, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107000-1107000 

Bundestag – Christoph M. Schmidt, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107012-1107012 

Validierungshinweis: Die Gesprächsvorgänge und kurzen Originalzitate wurden anhand der veröffentlichten Wortprotokolle beziehungsweise der offiziellen Bundestagsdokumentation geprüft. Aussagen über Geld- und Beschäftigungsquellen beschränken sich auf öffentlich belegbare berufliche Funktionen; private Einkünfte oder nicht veröffentlichte Honorarvereinbarungen werden nicht unterstellt. 

Stand: 26. August 2026 

Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V. – Rubrik „Wissen vs. Mythen“ 

Hinweis zu Wechseln in der Besetzung: Bei der Konstituierung im September 2025 war für Bündnis 90/Die Grünen zunächst Armin Nassehi benannt und ein weiterer Platz offen. In den späteren Wortprotokollen übernehmen Sina Fontana und Bernd Salzberger Fragerunden der Grünen. Michael Nehls erscheint bis Dezember 2025; ab Januar 2026 stellt Beate Sibylle Pfeil Fragen in den AfD-Fragerunden. Diese zeitliche Entwicklung ist in den Protokollen nachvollziehbar. 

Bundestag – Prof. Sina Fontana, Biografie: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1107022-1107022 

Bundestag – Prof. Bernd Salzberger, Biografie (Ruhestand seit 1.10.2024): https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1117828-1117828 

Bundestag – Dr. Beate Sibylle Pfeil, Biografie (seit 2017 selbständige wissenschaftliche Beratung): https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/1095886-1095886 

Erneute Gesamtvalidierung vom 26. August 2026: Korrigiert wurde insbesondere die frühere Angabe zu Prof. Bernd Salzberger: Er befindet sich seit 1. Oktober 2024 im Ruhestand und bezieht daher nicht, wie in einer Vorfassung formuliert, ein laufendes Gehalt des Universitätsklinikums. Ebenso wurden Aussagen zu Gehältern generell auf das beschränkt, was aus offiziellen Funktionen und Biografien tatsächlich ableitbar ist. Nicht öffentlich ausgewiesene Einkünfte oder Parteihonorare werden nicht unterstellt. 

Erneute Validierung der Tabelle – 26. August 2026: Die personelle Besetzung wurde sowohl gegen die Konstituierungsübersicht vom 8. September 2025 als auch gegen die aktuelle Mitgliederliste des Deutschen Bundestages geprüft. Neu berücksichtigt ist Christian Herrgott, der aktuell unter den 14 Sachverständigen geführt wird; amtlich belegt sind sein Amt als Landrat seit 9. Februar 2024 und seine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei Carolin Kubbe ist der öffentliche Schuldienst durch ihre Laufbahn als Studienrätin/Oberstudienrätin und Schulleiterin belegt. Bei Bernd Salzberger bleibt die Korrektur bestehen: seit 1. Oktober 2024 im Ruhestand. Bei Professoren wurde nicht pauschal behauptet, sie seien Beamte, sofern der konkrete Status in den geprüften Quellen nicht ausgewiesen ist. Aussagen zur institutionellen Distanz sind als transparente Einordnung gekennzeichnet und nicht als Beweis persönlicher Befangenheit. 

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