Am 10.12.2022 hielt Dr. habil. Ulrich Vosgerau für Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e. V. und der Werte Union München einen Vortrag zur Bestandsaufnahme Deutschlands aus Öffentlich Rechtlicher Perspektive.
Bei den Berliner Abgeordnetenhauswahlen 2021 kam es zu massiven Verletzungen des Wahlrecht aus Art. 38 GG. Besonders das Wählen durch Briefwahl ist eine Gefahr für die Unmittelbarkeit der Wahl. Die hohe Quote von Briefwählern war von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes noch nicht abzusehen, geschweige denn war von ihnen eine Briefwahl vorgesehen. Die Abgeordnetenhauswahl wurde vom Berliner Verfassungsgericht, wie 31.01.23 angeordnet, am Sonntag den 12.02.2023 komplett neu gewählt. Hierbei kam es zu kompletten neuen Machtverhältnissen mit der CDU als stärkste Partei und Gewinner der Wahl. Die Wahl zum Bundestag wird nur in einigen Wahlbezirken wiederholt.
Es steht eine weitere Liberalisierung des Ausländerrechts bevor. Hier ist besonders die Neudefinition eines deutschen Staatsbürgers zu betonen. Nach dem alten Ausländerrecht vor 1990 ist ein Deutscher, ontisch, also seinem „Sein“ nach bestimmt. Die Abstammung und Qualität, was ein Deutscher sei, ist somit dem Recht, also dem Grundgesetz vorausgelagert. Das neue Ausländerrecht nach 1990 bestimmt einen Deutschen immer freier. Somit kam es zu einer Umdeutung des Ausländerrechts. Jeder kann Deutscher werden, der sich lange genug auf deutschem Boden aufhält. Dies erklärt auch der hohe Grad an Duldungen unter Ausländern in Deutschland. Die Verfassungsschutzbehörden stellen die AFD auf Landesebene unter Beobachtung, indem sie begründen, dass die AFD für die Änderung des Ausländerrechts hin zum „alten“ Ausländerrecht vor 1990 einstehe.
Wie der deutsche Staat sich bestimmt, wird immer mehr durch die Rechtsprechung des BVerfG ausgehöhlt. Früher war noch die Staatsqualität bestimmt, inwiefern ein Staat in der Lage ist, Krieg zu führen. Heute geht die ständige Rechtsprechung immer mehr dazu über, den Verschuldungsgrad als Definition für einen Staat in der EU heranzuziehen. Das Bundesverfassungsgericht zieht sich immer mehr aus seiner Ultra Vires – Funktion (jenseits des Rechts) heraus und überlässt die Rechtsprechung dem EuGH. Damit lässt sich immer mehr die Entwicklung erkennen zu einem mächtigen Überstaat der EU über die Einzelstaaten und des Erstarkens der Verwaltung gegenüber der Exekutive.
Schauen Sie auch gerne in unsere Playlist:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLhK_gTKKTpWGGJvPC
Kontakt zum Verein: info@fortschrittinfreiheit.de