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Eine kritische Analyse auf die Gesetzgebungskultur

Diese Anmerkungen basieren auf Erfahrungsberichten bezüglich der Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen zu bestimmten, technisch relevanten und eindeutig kalkulierbaren Sachverhalten in den genannten Gremien.

Vorangestellt sei der grundsätzliche Zweck mehrerer Gutachten zu einer technisch komplexen und nicht trivial zu entscheidenden Angelegenheit, die als Grundlage für eine Gesetzgebung dienen soll, welche für die Gemeinschaft festzulegen ist.

Sofern ich dies aus einem parlamentarischen Grundverständnis beurteile, sollte der Zweck darin bestehen, dass der zum Dienst an seinen Wählern verpflichtete und dieser vertretende Gesetzgeber neutrale und unabhängige, fachlich dominierte Expertisen einholt. Diese sollen im Sinne der Bürger und Verbraucher, des Souveräns, des Wählers, Nutzers oder Betroffenen der geplanten Gesetzgebung nach bestem Wissen und Gewissen die Risiken hinsichtlich der Kosten, der Gesundheit und der weiteren Zukunft aller Bürger und Verbraucher im Einzugsbereich der Gesetzgebung nicht nur minimieren, sondern – so erhofft man es bei einer Gesetzesnovelle – gleichzeitig das Leben der steuerzahlenden Gemeinschaft verbessern. Dabei sollte sich die Steuerlast als gerechtfertigt erweisen und das Leben durch unbürokratischere, erleichternde, kostengünstigere und zukunftssicherere Maßnahmen optimiert werden.

Man merkt bereits jetzt, wenn man diese Aussage an der Realität spiegelt, dass hier wohl einiges im Argen liegt.

Nicht nur das. Dieses ursprünglich aus der Annahme eines dienenden Staates resultierende parlamentarische Vorgehen bei der Gesetzgebung wird in den genannten Gremien heutzutage geradezu pervertiert und ins Gegenteil verkehrt.

Das beginnt schon bei der Auswahl der Themen und Gesetzesvorschläge. Diese entspringen nicht etwa den visionären Vorstellungen einzelner hochintelligenter und im praktischen Leben stehender Unternehmer und Macher, sondern sind das Ergebnis einer auf Konsens geeichten Gruppe durchschnittlicher Politikkarrieristen, wobei der Inhalt häufig das intellektuelle Niveau des Unqualifiziertesten in dieser Gruppe repräsentiert.

Die verwendeten Formulierungen offenbaren bereits das geistige Fundament. Sie fordern nicht die neutrale Prüfung auf Basis freier, wissenschaftlicher Forschung entstandener Innovationen, sondern sie wollen „(eine Agenda) beschleunigen“, „(eine Agenda) vorantreiben“, „(eine Agenda) fördern“ und „(eine Agenda) durchsetzen“. Die ideologischen Triebkräfte spiegeln sich bereits in den Verben wider.

Diese politisch motivierte Agenda, die mit einem naturgesetzlichen Mäntelchen verhüllt wird, wird dann als unumstößliches Naturgesetz präsentiert – ähnlich wie der Satz des Pythagoras – und als nicht hinterfragbar in den Raum gestellt, bei Strafe des Verlusts der persönlichen Reputation des Hinterfragers.

Das betrifft die in früheren Zeiten auf ähnliche Weise durchgepeitschten Gesetzesentwürfe, sei es die erklärte Durchsetzung der CO₂-Neutralität, Gesetze zu den gewünschten Temperaturen in 50 Jahren, das Gender-Gesetz, die allgemeine Gleichstellung und viele andere hausgemachte Gesetze. In der Wortwahl wird kein Zweifel daran gelassen, dass es sich hierbei um unverrückbare Gesetzmäßigkeiten handele.

Bis zu 20 % des Textkörpers (Prozentsatz vom Verfasser nachgeprüft) besteht aus kryptischen Verweisen auf Gesetzestexte und Richtlinien internationaler, europäischer und nationaler Rechtsnormen, die es nahezu unmöglich machen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen oder ein Grundverständnis des Gesetzesentwurfs zu erlangen.

Das erinnert erschreckend an die Spätphase der untergehenden DDR-Politökonomie, als das „Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft“ landauf, landab als Naturgesetz akzeptiert werden musste.

Mit dieser Vorgehensweise nimmt man jedem Kritiker, der nicht konsequent und klar denkt, sofort den Wind aus den Segeln und entmutigt ihn indirekt, sich überhaupt kritisch mit den grundlegenden Annahmen des Gesetzentwurfs auseinanderzusetzen. Es wird ihm signalisiert, dass er sich sonst möglicherweise in Widerspruch zu mindestens 20 Richtlinien, Empfehlungen, Durchführungsverordnungen und vollkommen unbekannten Regulierungen begeben könnte.

Im Mittelalter zeigte man dem Delinquenten bereits die Folterwerkzeuge, um ihn gefügig zu machen. In vergleichbarer Weise wirkt die Formulierung der Anträge heute einschüchternd, wie bereits erwähnt.

Die Befürworter dieser zweifelhaften Agenda orientierten Gesetzesvorschläge sind zugleich ihre Urheber und werden von einer mächtigen Lobby unterstützt.

Damit kommen wir auch zur Auswahl der Gutachter für den Gesetzesentwurf. Durch die thematische Vorsortierung finden sich meist zwölf Experten zusammen, von denen elf keinen Hehl daraus machen, von diesem Entwurf zu profitieren. Sei es durch den Erhalt von Forschungsgeldern für ihren Lehrstuhl bei Agenda konformer Themenbearbeitung im Bildungs- und Universitätsbereich oder durch die Entgegennahme staatlich steuerfinanzierter Subventionen, die mit der Agenda verbunden sind im Industriebereich.

Kritische oder gar neutrale Kommentare wird man in den Gutachten dieser Personen ebenso vermissen, wie ein Arbeitnehmer es unterlassen würde, an einem hochdotierten Arbeitsvertrag bei seinem Chef Kritik zu üben.

Es ist zudem zu beobachten, dass von den 11 Befürwortern des Gesetzesentwurfs nur marginale, kaum ins Gewicht fallende Randbemerkungen ergänzt werden, die jedoch niemals etwas Grundsätzliches betreffen.

So werden Risikobewertungen gar nicht erst eingebracht. Rentabilitäten, Haushaltsrestriktionen, Kostenrealitäten und Investitionen werden nicht diskutiert. Umweltthemen, die eine detaillierte Klärung erfordern könnten, werden aus Angst, die Antragstellung negativ zu beeinflussen, abgewiegelt. Dringt jemand darauf, diese Klärungen einzufordern, wird auf bereits bekannte, interne Studien von abhängigen Betreibern verwiesen, die den Gutachtern jedoch nicht zugänglich gemacht wurden.

Zu allem Überfluss kommt es in diesen Befragungsrunden häufig zu ad hominem-Verunglimpfungen des 12. Gutachters, der es wagt, den Gesetzentwurf nicht a priori zu unterstützen, auf eventuelle Kosten oder Umweltrisiken hinweist oder gar die Frage stellt, ob der Entwurf überhaupt sinnvoll ist.

In solchen Situationen kann ich nur jedem raten, innere Ruhe zu bewahren, die Beleidigungen und Kompetenzabsprechungen mit freundlicher Gelassenheit an sich vorüberziehen zu lassen und trotzdem zu seiner Meinung zu stehen. Es sollte jedem klar sein, dass eine entgegenstehende Meinung, die nicht den Erwartungen entspricht, in ein aggressives “Wespennest” sticht – besonders dann, wenn die Wespen die kühlen Oktobernächte nahen sehen.

Es ist natürlich schmerzhaft, wenn Argumente, die auf physikalischen, mathematischen oder ingenieurstechnischen Grundlagen basieren, abgeschmettert, ignoriert und als politische Hassrede interpretiert werden. Doch lassen Sie sich davon nicht aus der Ruhe bringen und vertrauen Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand.

Abschließend möchte ich betonen, dass es dringend notwendig ist, die parlamentarische Kultur in diesen Expertenbefragungen wiederherzustellen.

Es ist unerlässlich, dass wir zu einer politischen Kultur in der Gesetzgebung unseres Gemeinwesens zurückkehren, in der der Hund mit dem Schwanz wedelt – und nicht der Schwanz mit dem Hund.

Autor: Prof. Dr. Reinhard Müller-Syhre

Kontakt: Info@fortschrittinfreiheit.de

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