Kein Preis stieg in den vergangenen 20 Jahren so zuverlässig und stetig wie der Strompreis. Ist das naturgesetzlich und nicht verhinderbar oder nur Ausdruck schlechter Politik?

Ärger für alle – der Strompreis

Die Regierung hat viel vor, sollte man da nicht auch fragen müssen, was das alles kostet – und wer es bezahlt?

Von allen Waren des täglichen Bedarfs ist die jederzeit verfügbare Elektrizität wohl die Fundamentalste. Wie jedes andere Gut hat sie einen Preis, denn die Herstellung verursacht Kosten und dann kommen Margen durch den Handel hinzu, Steuern, Abgaben und Umlagen. Da wir hier die Ware Strom betrachten, nehmen wir die wirtschaftliche Perspektive anstelle der physikalischen ein und sprechen von Erzeugern und Verbrauchern, was physikalisch mit dem Energieerhaltungssatz kollidiert, aber der Erläuterung des Strompreises besser dient.

Die Bedeutung stets verfügbarer Elektrizität braucht nicht extra betont zu werden. Jeder bisher erlebte Stromausfall war durch zwei Eigenschaften gekennzeichnet:
1. Es war der falsche Zeitpunkt. 2. Nichts, was man gerade tun wollte, geht mehr – wenn man von der Schlafenszeit absieht. Unstrittig sind heute das Internet, die Digitalisierung und die Mobilität sehr wichtig, aber ohne Strom ist alles nichts.

Zur Kasse, bitte

In der alten Energiewelt war die Stromrechnung übersichtlich. Kraftwerke versorgten weitgehend planmäßig, der Strom floss von ihnen durch die Netze über mehrere Spannungsebenen hinab zu den Verbrauchern. Auf der Rechnung der Haushaltskunden standen der Preis pro Kilowattstunde, die verbrauchte Menge, ein Grundpreis für die Fixkosten, die Konzessionsabgabe für die Kommune, Netzentgelte, Zählerpreis und Mehrwertsteuer. Heute können wohl die Wenigsten von uns ihre Stromrechnung umfassend deuten. Fünf Seiten oder mehr umfassen die verpflichtenden Angaben zu den Bestanteilen der Rechnung, -zig Verweise auf Paragrafen und Verordnungen, Angaben zum Strommix bis hin zum Zehntelgramm-Anteil an atomaren Reststoffen, Bewertung des Verbrauchs, vielleicht noch Begriffserklärungen und anderes. Die Pflichtangaben werden vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben.

Obgleich wir einen europäisch liberalisierten Strommarkt haben, sind nur noch die reinen Erzeugungskosten und der Vertrieb Marktmechanismen unterworfen, sie machen etwa 24 Prozent am Endpreis aus. Maßgeblich preistreibend sind hier die politisch induzierten extrem gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate und neuerdings die dramatisch gestiegenen Großhandelspreise auf Grund der gewollten Verknappung des Angebots infolge der Abschaltungen. Die Erzeugungskosten finden sich im Grundpreis und im verbrauchsabhängigen Preis wieder.

Ein sehr großes Stück vom Kuchen bilden die Netznutzungsentgelte, kurz Netzentgelte genannt. Sie sind staatlich reguliert, die Netzbetreiber erhalten eine zugestandene Rendite, über die regelmäßig prozessiert wird. Einerseits sinken die Marktzinsen, weshalb die Bundesnetzagentur (BNA) die Marge kürzt, andererseits erwartet man umfangreiche Investitionen in den Netzausbau, für den auch die Gewinne eingesetzt werden sollen. Bis 2023 erfolgt die Berechnung für jedes Gebiet der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einzeln. Die Folge ist, dass in dünnbesiedelten Gebieten, vor allem im Osten, sehr hohe Netzentgelte zu Buche schlagen. Einerseits, weil an langen Leitungen nur wenige Kunden hängen, andererseits, weil nach der Wende große nachholende Investitionen getätigt werden mussten. Zudem waren und sind im Nordosten überproportional viele Windkraftanlagen anzuschließen, die Kosten hierfür werden über die Netzentgelte sozialisiert. Die Profite bleiben bei den Windmüllern.
Ab 2023 werden die Netzentgelte bundesweit gewälzt, so dass dann auch die Bewohner der Ballungsgebiete tiefer in die Tasche greifen müssen und die ohnehin schon mehr zahlenden Bewohner der nordostdeutschen Prärie auch für die sündhaft teuren Stromautobahnen von der Nordsee nach Süddeutschland löhnen dürfen.

Weiterhin werden über die Netzentgelte die notwendigen Anlagen zur Stabilitätssicherung des Netzes finanziert:

– Die in „Sicherheitsbereitschaft“ stehenden Braunkohlekraftwerke,
– die Netzreserve- und Kapazitätsreservekraftwerke (für ihre Bereitschaft und ihren eventuellen Betrieb),
– die Anlagen, die als „besondere netztechnische Betriebsmittel“ bezeichnet werden (baulich ebenfalls Kraftwerke)
– die künftig vorgesehenen Großbatterien an Netzengstellen, zeitgeistgemäß als „Netz-Booster“ bezeichnet.

Zudem fließen die Kosten für Redispatchmaßnahmen und das Einspeisemanagement zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität in die Entgelte ein wie auch die Entschädigung für nicht abgeleiteten Strom der „Erneuerbaren“.
Am Endpreis macht das Netzentgelt heute etwa 25 Prozent aus. Tendenz: Deutlich steigend.

Die traditionelle Konzessionsabgabe ist seit Jahren konstant und macht etwa vier Prozent am Endpreis aus. Sie ist ein Entgelt für die Städte und Gemeinden für den Betrieb der Leitungen auf ihrem Territorium.

Neu seit 2019 ist die Offshore-Umlage. Sie ging aus der Offshore-Haftungsumlage hervor, die ein besonders krasser Auswuchs der verfehlten Energiewendepolitik war, aber weiter besteht. Sie dient zum einen zur Finanzierung der horrenden Anschlusskosten der Windkraftanlagen auf See, die früher aus den Netzentgelten finanziert wurden. Da diese extrem ansteigen würden, buchte man aus optischen Gründen auf die Offshore-Umlage um, rechte Tasche, linke Tasche und insgesamt immer mehr. Dazu fusionierte man dies mit der alten Haftungsumlage. Über diese haften die Stromverbraucher dafür, dass Investoren entschädigt werden, wenn die Anschlüsse nicht termingerecht bereitgestellt werden können oder Störungen an ihnen auftreten. Es ist wohl einmalig in der Wirtschaftswelt, dass Endkunden in Haftung genommen werden für schlechte Koordination von Projekten, die Privatinvestoren durchführen. Man stelle sich vor, ein Mieter schließt einen Mietvertrag ab für eine Wohnung in einem im Bau befindlichen Haus. Dann ist das Haus fertig, aber wegen fehlendem Stromanschluss nicht zum Termin beziehbar. Dennoch wird der Mieter verpflichtet, einen Teil der Miete an den Investor zu zahlen, damit dieser für den entgangenen Gewinn teilweise entschädigt wird. Gibt’s nicht? In der schönen neuen Energiewelt sehr wohl.
Im Jahr 2021 betrug die Umlage 0,395 Ct/kWh, weniger als ein Prozent des Endbetrags.

Auf der Rechnung steht weiterhin eine Vielzahl kleinerer Umlagen, zum Beispiel die §19-StromNEV-Umlage. Durch sie werden stromintensive Letztverbraucher entlastet, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Der Anteil an der Rechnung liegt bei etwa 1,25 Prozent.

Eine weitere Position ist die Umlage abschaltbare Lasten. Damit wird die Möglichkeit der Netzbetreiber finanziert, Großverbraucher sofort oder kurzfristig abschalten zu können („Verordnung zu abschaltbaren Lasten“, AbLaV). Betriebe mit der technologischen Möglichkeit, ihren Strombezug sofort oder kurzfristig (innerhalb von 15 Minuten) zu reduzieren, werden für ihren Produktionsausfall entschädigt, wofür alle Haushaltskunden zahlen müssen. Auch diese Umlage gab es früher nicht, dafür genug Strom für alle rund um die Uhr. In der Höhe war der Betrag bisher allerdings bescheiden, etwa 0,02 Prozent des Rechnungsbetrages.

Die KWK-Umlage dient der Förderung der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplung. Durch sie wird die bessere Brennstoffausnutzung in den Kraftwerksanlagen gefördert, die gleichzeitig Strom und Wärme bereitstellen. Viele Gesetzesänderungen führten zu schwankenden Vergütungssätzen. Selbst für neue, sehr effektive Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) dürfte die Umlage infolge der extrem gestiegenen Gaspreise nicht ausreichend sein. Staatshilfe schimmert am Horizont. Für 2022 beträgt die Umlage 0,378 Ct/kWh, etwa ein Prozent des Gesamtpreises.

Auch der Messstellenbetrieb verursacht Kosten. Zum Teil werden auch Messungsdienstleistungen extra auf der Rechnung ausgewiesen. Bisher betrugen die Messkosten weniger als ein Prozent der Gesamtsumme, jedoch wird die Digitalisierung zu steigenden Kosten führen. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz von 2015 darf bei Haushaltsverbräuchen über 6.000 bis 10.000 kWh der Jahrespreis bis zu 100 Euro betragen. Die Verbraucher haben davon zunächst nichts, außer sich ihren Lastgang am heimischen PC oder am Smartphone ansehen zu können.

Als wohl bekannteste Umlage auf der Rechnung findet sich die EEG-Umlage, über die Anlagen der so genannten „Erneuerbaren“ gefördert werden. Technologien der Solarenergienutzung sowie aus den Energiequellen Wind, Biomasse und Geothermie werden so unterstützt. Ohne Umlage, Gratisanschluss und Einspeisevorrang wären sie nicht lebensfähig. War in den Anfangszeiten des EEG noch die Fotovoltaik der Spitzenreiter der Umbuchung (49 Cent pro kWh, Ct/kWh), so sind es heute die Geothermie (25,2 Ct/kWh) und die Offshore-Windkraft (3,9 Ct/kWh Grundvergütung plus 13,9 erhöhter Anfangsvergütung).
Im Corona-Jahr 2020 verschob sich durch geringere Nachfrage und den Einspeisevorrang der „Erneuerbaren“ der Strommix deutlich, der Anteil der „Erneuerbaren“ stieg. Die preisdämpfende Wirkung der konventionellen Erzeuger ging zurück und für 2021 drohte die Umlage auf über 11 Ct/kWh zu steigen. Dies hätte Zweifel an der Energiewende wecken können und die wahren Kostentreiber – die Erzeuger am Bedarf vorbei produzierten Zufallsstroms – ins Licht gerückt. Deshalb entschied das Merkel-Kabinett die Deckelung der Umlage auf 6,5 Ct/kWh und die Auffüllung des EEG-Umlagekontos durch Steuergeld. Kostenpunkt: 10,8 Milliarden Euro.
Diese Ablösung der Umlage durch Steuergeld wird 2022 fortgeführt, hier liegt die Deckelung bei 3,72 Ct/kWh, ab 2023 soll es keine Umlage mehr geben. Dann werden 25 bis 30 Milliarden Euro jährlich dem Staatshaushalt entnommen, aber auch Steuergeld ist das Geld der Bürger. Zusammengefasst speist sich die EEG-Umlage im Jahr 2022 aus vier Quellen:

– aus der Umlage auf der Stromrechnung
– aus Steuergeld
– aus Steuergeld aus der Staatsverschuldung (künftige Generationen werden schon heute für den Betrieb der „Erneuerbaren“ in finanzielle Haftung genommen)
– aus Einnahmen der CO2-Steuer

Politisches Ziel ist die Profitsicherung der Ökoindustrie und der Betreiber entsprechender Anlagen. Eine Beteiligung der Energiewende-Gewinner an den horrenden Kosten würde zur Stilllegung der Anlagen führen.
Etwa 23 Prozent machte die EEG-Umlage vor der Deckelung auf der Stromrechnung aus.

Um die Staatsfinanzen zu verbessern, erfand Rot-Grün schon 1999 die Stromsteuer, landläufig und irreführend auch „Ökosteuer“ genannt. Mit „öko“ hat sie nichts zu tun, dafür mit Abkassieren und Stützung der Rentenkasse. Seit 2004 ist ihre Höhe konstant (2,05 Ct/kWh). In Wahlkampfzeiten diskutierte man, die Stromsteuer auf ein EU-kompatibles Minimum abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Nach den Wahlen ist keine Rede mehr davon. Um die sieben Prozent beträgt ihr Anteil an der Rechnung.

Staatliche Raffgier

Mit einem kurzen Trommelwirbel leiten wir über zum liebsten Kind der Finanzminister, der Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Sie wird ausnahmslos auf alle Bestandteile des Strompreises aufgeschlagen. Finanzminister haben somit ein natürliches Interesse an hohen und steigenden Strompreisen und Umlagen. Bisher hatten sie viel Freude.
Im Jahr 2017 nahm der Fiskus allein durch die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage rund 1,6 Milliarden Euro ein. Mehr als 10 Milliarden waren es insgesamt durch die Mehrwertsteuereinnahme auf den Stromverbrauch, also die Bestandteile der Stromrechnung inklusive der Stromsteuer.
Per Definition dient die Mehrwertsteuer der Erzielung von Einnahmen aus einem Vorgang der Wertschöpfung. Inwiefern der Stromkunde aus Abgaben und Umlagen und der Stromsteuer (!) Wertschöpfung erzielen soll, bleibt dem juristischen Laien schleierhaft. Der Gedanke an eine Doppelbesteuerung liegt nahe, dennoch scheint dieser Tatbestand nicht angreifbar.

Zur Anwendung kommt der volle Steuersatz von 19 Prozent. Der Fakt, dass Strom zum Leben und Überleben zwingend nötig ist und ein Absenken auf den Lebensmittel-Steuersatz von sieben Prozent angemessen wäre, wird vom raffgierigen Staat ignoriert.
Insgesamt über 50 % Staatsanteil am Strompreis und ein staatlich regulierter Anteil (Netzentgelte) von etwa 25 % lassen ahnen, dass flexible oder „smarte“ Tarife für Haushaltskunden nicht viel Sinn machen. Nur ein Viertel des Strompreises folgt dem Markt und nur dessen Schwankungen könnten an flexible Kunden zu deren Vorteil weiter gegeben werden. Ob sich die Einsparungen von wenigen Cent pro Kilowattstunden lohnen, um die Elektroinstallation in Haus oder Wohnung durch getrennte Stromkreise und Schalteinheit umzubauen, ist zweifelhaft. Die zehn Cent billigere Waschmaschinenladung nachts um drei wird keine Begeisterung hervorrufen.

Fazit

Wir sind Weltspitzenreiter beim Strompreis, von einigen Inselstaaten und wenigen Entwicklungsländern abgesehen. Der absolute Preis vermittelt allerdings ein schräges Bild. Die Bulgaren sind bei einem durchschnittlichen Monatslohn von 300 Euro durch ihre zehn Cent pro Kilowattstunde mehr belastet als wir.

Politische Entscheidungen sind der Kostentreiber beim Strompreis, seine Höhe ist Absicht. Steigende Zertifikatekosten, die beschriebenen Abgaben, Umlagen und Steuern treiben den Preis, zusätzlich verteuert die CO2-Steuer das Leben in ganzer Breite. Dem liegt die irrige Ideologie zu Grunde, hohe und steigende Preise würden Emissionen reduzieren und zu sparsamem Verhalten anregen. Die Verhaltensänderungen dürften schon eingetreten sein und die notwendigen Verbräuche und Emissionen sind zur Existenzsicherung notwendig, weshalb die Preistreiberei getrost als staatliche Abzocke bezeichnet werden kann. Es wäre weniger schmerzlich, würde der Staat nicht an anderer Stelle das Geld verschwenden und asozial einsetzen.
Ein Beispiel dafür sind die Ausgaben von Steuergeld für die Elektromobilität. Kommunale Straßenbahnbetriebe sind schwer finanzierbar. Jeder Euro, den man aus Parkautomaten kratzt, wird für den meist defizitären Betrieb der Straßenbahnen eingesetzt. In Zeiten des Berufsverkehr und der Pandemie drängen sich Lohnabhängige in altes, teils nicht barrierefreies Wagenmaterial, um ihrem oft systemrelevanten Job nachzugehen. Gleichzeitig wird Staatsgeld hinausgeworfen, um an den Autobahnen Schnellladesäulen aufstellen zu lassen, damit gut betuchte E-Mobilisten auch lange Strecken als Individualverkehrsteilnehmer bewältigen können. Andere Beispiele kennt jeder, das Nachschlagen im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler ist nicht nötig.

Die wirtschaftliche Belebung nach der Pandemie führte nun zu global stark steigenden Energiepreisen. Zusätzliche Effekte wie der chinesisch-australische Kohlekonflikt und Lieferschwierigkeiten beim Erdgas kamen hinzu. Zeitweise fanden, wie in Spanien, Demonstrationen und Proteste statt. Viele Länder trafen inzwischen preisdämpfende Maßnahmen, zum Beispiel senkte Spanien die Mehrwertsteuer auf Strom ab. Frankreich fror die Gaspreise ein und verteilte „Energieschecks“ an Geringverdiener. Italien senkte die Mehrwertsteuer auf Erdgas und organisierte finanzielle Unterstützung für Familien und Kleinunternehmer. Norwegen deckelte den Strompreis, Polen setzte die Kraftstoffsteuer aus, Ungarn deckelte ebenso den Preis an der Tankstelle.

Noch mehr Ärger

Im Sozialstaat Deutschland passiert nichts dergleichen. Planmäßig stieg zum 1. Januar 2022 die CO2-Steuer.
Wie wird sich der Strompreis entwickeln? Er wird steigen. In welche Höhe, ist nicht absehbar, aber der extrem gestiegene Großhandelspreis gibt einen Hinweis, der Sorge macht. In Schwachlastzeiten während der Weihnachtstage bei nur um die 40 Gigawatt Last im Netz betrug der Börsenpreis 2020 etwas über 20 Euro pro Megawattstunde (€/MWh, entsprechend 2 Ct/kWh). Ein Jahr später lag er bei gleicher Last bei 132. Werktäglich zu Spitzenzeiten wurde im Dezember im Maximum 620 €/MWh erreicht. Im Durchschnitt kann man von einer Verzehnfachung des Großhandelspreises ausgehen, die nach und nach an die Verbraucher durchgereicht werden wird. Versorger, die eher an der Börse kauften, sind in größerer Zahl bereits insolvent geworden oder zogen sich vom Markt zurück in der Hoffnung auf Wiederkehr. Stadtwerke, in deren Bereich die Kunden dieser Unternehmen zurückfallen, geraten in große wirtschaftliche Probleme, weil sie mehr Strom an der Börse zukaufen müssen. Schon hört man den Ruf nach Hilfe vom Staat, der aber das Desaster selbst durch gewollte Verknappung des Angebots verursacht hat – aus Gründen irrationaler „Klima“- und Atomangst.

Die magische Grenze von 50 Ct/kWh – mit Blick zurück 1 DM – wird erreicht und überschritten werden. Strom wird Luxus werden und für sozial Schwache teils unbezahlbar. Alle anderen Waren werden ebenso teurer. Die übliche Umverteilung wird einsetzen, die weiter den Mittelstand schröpft, denn die wirklich Reichen bringen ihr flüchtiges Kapital ins Ausland.
Der Strom wird nicht nur teurer werden, auch knapper. Vor allem international aufgestellte Firmen werden vor dem Hintergrund einer „angebotsorientierten“ Versorgung in Länder mit stabiler und preiswerter Energieversorgung auswandern.

Was tun?

– so fragte schon Lenin und erklärte die Formel Kommunismus ist gleich Sowjetmacht plus Elektrifizierung des ganzen Landes zur Staatsräson. Unsere grüne Zukunft dagegen ist Größenwahn plus E-Mobilität.
Was man praktisch tun kann, wird von Verbraucherverbänden oft kommuniziert: Sparsamer heizen, Sparlampen einsetzen, Waschtemperaturen senken und Maschinen vollständig füllen – und so weiter. Die größten Energieverbraucher im Haushalt sind Heizung und Auto, unter den schleichenden Stromverbrauchern werden Tiefkühler, aber auch Aquarien und Wasserbetten unterschätzt. Mit gesundem Menschenverstand lassen sich individuelle Sparmöglichkeiten finden, was steigende Kosten indes nicht verhindert.

Wir sind ein Land auf dem Abstieg. „Das Wachstum schreitet langsam voran, während der Weg zum Ruin schnell verläuft“, sagte Seneca. Unsere Regierungen geben Steuergeld dafür aus, dass es schneller geht.

 Abbildungen: 1] © BDEW, 2] © shutterstock.com

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